Ihre Wohnung im Detail

Wir wünschen uns zufriedene Mieter

Wir möchten, dass Sie sich in Ihrer Wohnung so wohl wie möglich fühlen und haben für Sie die wichtigsten Informationen, im Zusammenhang mit Wohnung, zusammengestellt. Sollten Sie etwas vermissen, fragen Sie uns einfach.

Wir wünschen Ihnen einen guten Aufenthalt

Anke & Werner Wagner

Was Ihnen Ihre Wohnung bietet

Wohnanlage

Die Wohnung liegt unmittelbar an der Stadtgrenze zu Landshut, in ruhiger Siedlungslage. Ärzte, Apotheke, Supermärkte sowie die Stadtbushaltestelle sind zu Fuß in wenigen Minuten erreichbar.

Unmittelbare Anbindung zur Autobahn A 92 und einigen Bundesstraßen wie z. B. der B15neu.

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Ein moderner geräumiger und luxuriöser großer Wohnraum mit einer hochmodernen Einbauküche. Sie Küche beinhaltet folgende Geräte:

1.- Kühlschrank von Bosch
2.- Backofen von Siemens
3.- Microwelle von Siemens
4.- Induktiosherd mit Dunstabzug
5.- Spülmaschine

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Ein modernes Bad mit Badewanne und Regendusche. Das Badezimmer hat einen eingebauten Waschtrockner der mit zur Wohnung gehört.

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Ein kleines aber sehr feines separates Schlafzimmer mit Fenster zu Loggia.

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Eine große, geschlossene Loggia, die auch als “Wintergarten” und somit das ganze Jahr genutzt werden kann. Sie bietet auch den idealen Platz um im Sommer noch ein wenig die Sonne zu genießen.

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Zur Wohnung gehört ein großzügiger (10 Quadratmeter) und absolut trockenen Kellerabteil. Der Kellerabteil hat einen Stromanschluss. Das Haus hat zusätzlich einen Fahrradkeller mit separaten Zugang so wie Räumlichkeiten um die Wäsche zu trocknen.

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Genießen Sie dan großen, gepflegten, ruhigen und erholsamen  Gemeinschaftsgarten.

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Die Wohnanlage hat 62 Stellplätze die für die Bewohner der Anlage kostenlos zur verfügung stehen.

 

 

 

 

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Was Sie sonst noch wissen sollten

Adresse +

Bitte notieren Sie sich Ihre neue Adresse:

Ahornstr. 69
84030 Ergolding

Wohngemeinschaft "Ahornstr 61-69, Ergolding" . Wohnung Nr. 48

Anleitungen +

Hier finden Sie die Informationen über die Geräte die sich in der Wohnung befinden. Klicken Sie auf den jeweiligen Link um mehr zu erfahren.

Bedienungsanleitungen

Kühlschrank
Induktionsherd mit Dunstabzug
Microwellenofen
Backofen
Geschirspühler
Waschtrockner
Durchlauferhitzer
Rauchmelder
Gegensprechanlage

Weitere Anleitungen

Bodenreinigung
Richtig Heizen
Kochen mit Induktionsherd
Was zu tun bei längeren Abwesenheit

Tutorials +

Für die Nutzung der Küchengeräte

Nutzung des Induktionsherd mit Dunstabzug

Reinigung des Filters vom Induktionsherd mit Dunstabzug

Dokumente +

Klicken Sie hier um den Energieausweis herunterzuladen.

Hausordnung +

Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft Ahornstraße 61 – 69 in Ergolding 

Klicken Sie hier, um die Hausordnung als PDF herunterzuladen

Zur Bildung und Erhaltung einer vertrauensvollen Hausgemeinschaft haben alle Hausbewohner aufeinander weitgehend Rücksicht zu nehmen und das gemeinschaftliche Eigentum sorgsam und sach-gemäß zu behandeln. 

Jeder Eigentümer trägt somit die Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum. Er ist deshalb nicht nur verpflichtet, sondern auch berechtigt, die Eigentümer oder andere Bewohner auf die Hausordnung hinzuweisen oder deren Einhaltung zu verlangen. Nur wenn alle Eigentümer gemeinschaftlich zusammenhalten und zusammenwirken, ist eine Erhaltung des Eigentums möglich. In diesem Sinn be-stimmt daher die vorliegende Hausordnung im einzelnen folgendes: 

I. Sauberkeit im Hause 

1. Abfälle und jede Art von Müll dürfen nur in die hierzu bestimmten Tonnen geleert werden. Sperriges Gut ist zu zerkleinern und ebenfalls in die Tonnen zu werfen. Sperrgut, das nicht zerkleinert werden kann, darf keinesfalls neben den Mülltonnen oder im Mülltonnenraum gelagert werden. Für die Entfernung dieses Sperrgutes hat jeder Bewohner selbst Sorge zu tragen. 

2. In den Kellerräumen dürfen Gegenstände, die Geruchsbelästigungen jeder Art verursachen, nicht aufbewahrt werden. Die Reinigung der in Gemeinschaft benutzen Räume, Treppenhaus, Kellergänge usw. wird von der dafür engagierten Person vorgenommen bzw. veranlaßt. 

3. Das Reinigen der Fußabstreifer vor den einzelnen Wohnungseingängen ist durch die Bewohner selbst zu besorgen, ebenso das Reinigen der Wohnungstüraußenseiten. Vor die Wohnungseinqangstüre dürfen nur die handelsüblichen Fußabstreifer gelegt werden. Bei Wohnungswechsel und den da-mit verbundenen Umzügen – zutreffend insbesondere bei vermieteten Wohnungen – sind die betreffenden Wohnungseigentümer verantwortlich für die Vornahme der durch die Umzüge verursachten Reinigungsarbeiten für das Treppenhaus und die sonstigen der Gemeinschaft dienenden Räume und für die Behebung etwaiger Beschädigungen in diesen Räumen. Über das normale Maß hinausgehen-de Verunreinigungen, auch wenn sie durch Besucher, Kinder, Lieferanten oder Haustiere verursacht wurden, sind durch den Eigentümer bzw. Wohnungsinhaber zu beseitigen. 

4. Teppiche, Vorlagen, Polstermöbel, Betten, Matratzen und andere Gegenstände dürfen weder im Treppenhaus noch zum Fenster herab oder auf den Balkonen gereinigt werden. Die Reinigung darf nur an den hierfür bestimmten Stellen und nur werktags von 8 – 12 und außerdem am Freitag und Samstag von 15.00 – 17.00 Uhr erfolgen. Einschlägige einschränkende Bestimmungen der zuständigen, örtlichen Behörden bleiben unberührt. 

5. Aus den Fenstern dürfen Abfälle, Flüssigkeiten, Unrat, Zigarettenreste und dergleichen nicht entleert bzw. geworfen wer den. Schuhputzen über die Balkonbrüstungen ist nicht gestattet. 

6. Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde in der Wohnanlage stets an der Leine zu führen und de-ren Bedürfnisse außerhalb der Wohnanlage erledigen zu lassen. Jeder Hundehalter hat dafür zu sor-gen, daß keine Störung der Hausbewohner eintritt und keine Beeinträchtigung bzw. Beschädigung der. Wohnanlage erfolgt. 

7. Für die Reinigung der im Kellerabteil gelegenen Fenster und Kellerfensterschächte ist der Eigentümer bzw. Wohnungsinhaber verantwortlich. 

8. Die Kellerabteile sind regelmäßig von den Benutzern zu reinigen, die Fußböden naß, damit die Staubbelästigung unterbunden wird. Die Kellerabteile sind so einzurichten, daß Nachbarkeller durch z. B. Anlehnen größerer Gegenstände in ihrer Nutzung nicht beeinträchtigt werden. 

II. Ordnung im Hause 

1. Blumenkästen dürfen nur nach Absprache mit den Darunterwohnenden außerhalb der Balkonumkleidung abgebracht werden. 

2. Gegenstände aller Art in den Fenstern und auf den Balkonen sind so zu sichern, daß ein Herunter-fallen unmöglich ist. 

3. Das Stehenlassen von Gegenständen jeglicher Art, insbesondere von Fahrrädern, Kinderwagen, Transportwagen usw. im Treppenhaus, den Fluren und im Kellergang ist unzulässig. Fahrräder und Kinderwagen dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Räumen im Kellergeschoß abgestellt werden. Motorräder, auch Mopeds, dürfen weder in den Kellerräumen noch in anderen Räumen des Wohnhauses untergebracht werden. 

4. Das Anbringen von Einzelantennen ist nicht gestattet. Um Störungen beim Rundfunk- und Femsehempfang zu vermeiden, ist jeder Eigentümer verpflichtet, nur die vorgesehenen Antennenanschlußkabel zu verwenden. Auskünfte über das erforderliche Fabrikat erteilt die Verwaltung oder der Haus-meister. 

5. Die Benützung der Waschmaschine erfolgt auf eigene Gefahr. Kindern ist der Aufenthalt in der Waschküche aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung Erwachsener gestattet. 

6. Es ist darauf zu achten, daß die Hauseingangstüre stets ins Schloß fällt. Die Türen zu den Kellern bzw. Abstellräumen müssen verschlossen gehalten werden. 

7. Alle Hausbewohner haben unbedingt auf pflegliche Behandlung aller Gemeinschaftseinrichtungen zu achten. Bewohner, die hiergegen verstoßen, müssen für die entstehenden Kosten aufkommen. Vor allem ist darauf zu achten, daß der Wasserverbrauch sowie der Stromverbrauch in den Kellerräumen wie auch im Treppenhaus auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben. In die Toiletten dürfen Gegenstände, die eine Verstopfung verursachen könnten, nicht geworfen werden. 

8. Die Anbringung von Firmentafeln oder Werbeschildern darf nur mit schriftlicher Einwilligung der Verwaltung vorgenommen werden. Bei der Wegnahme kann die Verwaltung die betreffende Stelle auf Kosten des Eigentümers ausbessern und den früheren Zustand wieder herstellen lassen. 

9. Mängel und Störungen an gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen (z. B. Gemeinschaftsantennen, Aufzugsanlagen, Waschmaschinen u. ä) sind unverzüglich dem Hausmeister bzw. dem Verwalter zu melden. Auf keinen Fall darf versucht werden, Fehler in Selbsthilfe zu beheben, da dies erfahrungsgemäß zu weitergehenden Schäden führt. 

10. Jeder Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, daß beim Einzug oder bei einer Vermietung eine einheitliche Beschilderung jeweils am Klingelknopf sowie am Briefkasten und am Wohnungseingang erfolgt. 

III. Sicherheit und Ruhe 

1. Alle Hausbewohner werden ersucht, bei der Betätigung der Türöffnungsanlage darauf zu achten, daß nur bekannte Personen das Haus betreten können. 

2. Der Verwaltungsbeirat kann über die Hausverwaltung verlangen, daß ein bestehendes Miet-, Pacht- oder Untermietverhältnis aufgelöst wird, wenn ein wichtiger Grund, z. B. wiederholter Verstoß gegen die geltenden Haus- oder andere Ordnungen vorliegt. Die Eigentümer sind verpflichtet, die Vorschriften dieser Hausordnung zum Bestandteil des Mietvertrages zu machen. Die Wohnungseigentümer haften persönlich für die Einhaltung. 

3. Die Eigentümer und ihre Besucher haben sich insbesondere während der Nachtzeit innerhalb der Wohnung, des Treppenhauses, des Grundstücks, den Parkplätzen und auf den Balkonen so zu verhalten, daß die Nachbarn nicht gestört werden. 

4. Radios, Fernseher und Lautsprecher aller Art sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen. Das Musizieren mit Musikinstrumenten ist auf die Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 22.00 Uhr zu beschränken. 

5. Das Grillen oder Kochen auf den Balkonen ist wegen der damit verbundenen Geruchsbelästigung untersagt. 

6. Die Benützung der Badewanne nach 22.00 Uhr soll mit Rücksicht auf die anderen Bewohner tun-ichst unterbleiben. 

7. Die Zylinder der Sicherheitsschlösser dürfen nicht geölt werden, da sie sonst verharzen. 

8. Loggien und Balkoninnenwände sollen möglichst einheitlich gestaltet werden. 

IV. Außenanlagen 

1. Die Grün- und Pflanzflächen sind zu schonen. Das Anlegen von wilden Wegen zu Abkürzungszwecken hat zu unterbleiben. Ball- und Mannschaftsspiele in den Grünanlagen sind verboten. Das Befahren der Wege und Grünanlagen mit Motorfahrzeugen ist nicht gestattet. 

Die Pflege der Gartenanlage obliegt dem Hausmeister. Eine Veränderung der Gartengestaltung durch einzelne Miteigentümer darf nicht ohne Zustimmung der Hausverwaltung erfolgen. 

2. Das Parken von Autos ist nur auf den hierfür vorgesehenen Stellplätzen gestattet. PKW´s die nicht fahrbereit sind, dürfen auf den zur Anlage gehörenden Stellplätzen nicht abgestellt werden. Das Waschen von PKW’s und die Ausführung von Reparaturen an PKW’s usw. innerhalb der Grundstücksanlage ist verboten. 

V. Allgemeines 

1. Für Schäden, die aus der Nichteinhaltung der Hausordnung oder sonstigen Gründen herrühren, haftet in vollem Umfang der Verursacher. Der Hausmeister und die Verwaltung haben für die Befolgung dieser Hausordnung zu sorgen. 

2. Einzelne Punkte dieser Hausordnung können durch Mehrheitsbeschluß während einer Eigentümerversammlung geändert werden. 

VI. Bauliche Änderungen 

1. Bauliche Änderungen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Balkonverkleidungen, SAT-Anlagen, Wintergärten), die über die ordnungsgemäße Instandhaltung / Instandsetzung hinausgehen, dürfen nur ausgeführt werden, wenn hierzu ein Beschluss der Eigentümerversammlung vorliegt. 

2. Anbringung von Markisen 

Die Montage von Markisen wird unter Einhaltung folgender Vorgaben genehmigt: 

Einfügung in das einheitliche Erscheinungsbild des Gesamtgebäudes; fachgerechte Montage an der darüber-liegenden Balkondecke; die Balkonbreite ist einzuhalten sowie eine Auskragung von 2,00 m über der Balkonbrüstung. Bei Abweichungen gilt Vorgenanntes unter Punkt 1. Alle daraus entstehen-den Kosten, Folgekosten und Instandhaltungskosten sind vom jeweiligen Wohnungseigentümer zu tragen. 

Landshut, den 28.05.2014 

Parken +

Die Wohnanlage hat 62 Stellplätze die für die Bewohner der Anlage kostenlos zur verfügung stehen.

Laut Hausordnung ist das Parken von Autos ist nur auf den hierfür vorgesehenen Stellplätzen gestattet. PKW´s die nicht fahrbereit sind, dürfen auf den zur Anlage gehörenden Stellplätzen nicht abgestellt werden. Das Waschen von PKW’s und die Ausführung von Reparaturen an PKW’s usw. innerhalb der Grundstücksanlage ist verboten. 

Fernsehen +

In den Nebenkosten, sind die Kosten für Kabelfernsehen (Vodaphone) mit inbegriffen. Die Dose für Fernseher und Radio so wie Steckdosen befinden sich im Hängeschrank. An der Wand befindet sich ein Kabelkanal durch den Sie die benötigten Kabel für den Fernseher durchziehen können.

 

 

 

 

Beleuchtung +

Im Wohnraum wurden drei unabhängige Stromschienen von Fischer & Honsel installiert. Die drei Schienen werden unabhängig geschaltet und sind dimmbar. Die zum Schienensystem passende Lampen können beliebig versetzt werden und es können weitere Strahler und lampen hinzugefügt werden, vorausgesetzt sie passen zu Schienensystem.

Klicken Sie hier, um den Katalog von Fischer & Honsel herunterzuladen.

Leuchtmittel für Strahler im Wohnzimmer:

OSRAM LED-Reflektorlampe, Warm White (2700 K), Sockel GU10, Dimmbar, ersetzt Reflektorlampen mit 35 W, 3,70 W, LED SUPERSTAR PAR16, Abstrahlwinkel 36°

Bitte hier klicken, um Ersatz zu bestellen.

Leuchtmittel für Hängelampe im Wohnzimmer:

OSRAM LED EEK Tropfenform, Warm White (2700K), Sockel E14  6.5 W = 60 W Warmweiß, Dimmbar

Bitte hier klicken, um Ersatz zu bestellen

Leuchtmittel für Strahler im Bad:

OSRAM LED-Reflektorlampe, Warm White (2700 K), Sockel GU10, ersetzt Reflektorlampen mit 80 W, 6,90 W, LED STAR PAR16, Abstrahlwinkel 120°

Bitte hier klicken, um Ersatz zu bestellen.

Leuchtmittel für Strahler im Schlafzimmer:

OSRAM LED-Reflektorlampe, Warm White (2700 K), Sockel GU10, Dimmbar, ersetzt Reflektorlampen mit 35 W, 3,70 W, LED SUPERSTAR PAR16, Abstrahlwinkel 36°

Bitte hier klicken, um Ersatz zu bestellen.

Rauchmelder +

Alarm-Stummschaltung
Hat der Rauchwarnmelder Rauch erkannt und in den Alarmmodus geschaltet, können Sie den Alarm für eine Dauer von mindestens 5 Minuten und maximal 15 Minuten durch Drücken der Prüftaste stummschalten. Der Rauchwarnmelder setzt sich anschließend automatisch zurück und kehrt wieder in den normalen Betriebsmodus zurück. Befinden sich noch Rauchpartikel in der Luft, schaltet der Rauchwarnmelder wieder in den Alarmmodus zurück. WARNHINWEIS: Bevor Sie die Alarm- Stummschaltung betätigen, muss immer die Ursache des Alarms identifiziert werden, um sicherzustellen, dass keine Gefahrensituation vorliegt.

Schwache Batterie/ Sorgenfreier Schlaf
Bei einem Batterieniedrigstand zeigt der Rauchwarnmelder dies durch einen sich wiederholenden Piepton und Blinken für eine Dauer von ca. 30 Tagen an. WARNHINWEIS: Dieser Rauchwarnmelder ist mit einer nicht austauschbaren Batterie ausgestattet. Ersetzen Sie  das Gerät so schnell wie möglich, wenn diese Warnmeldung auftritt! Das akustische Warnsignal bei Batterieniedrigstand kann durch Drücken der Prüftaste für zehn Stunden stummgeschaltet werden. Der Rauchwarnmelder ist in diesem Modus noch funktionsfähig und in der Lage Rauch zu erkennen.

Fehlermelde- Modus
Wenn der Rauchsensor nicht fehlerfrei funktioniert, schaltet er in den Fehlermelde-Modus. Versuchen Sie, den Rauchwarnmelder zu reinigen (siehe Abschnitt Wartung), oder ersetzen Sie ihn! Wenn der Summer nicht korrekt funktioniert, schaltet das Gerät in den Summer- Fehlermelde-Modus. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall umgehend an den Hersteller oder ersetzen Sie den Rauchwarnmelder.

Nachtmodus
Dieser Rauchwarnmelder verfügt über einen automatischen Nachtmodus. In dunklen Räumen wird das LED-Signal gedimmt, um eine Beeinträchtigung der Nachtruhe zu vermeiden.

WartungDieser Rauchwarnmelder ist mit einem Selbsttestmechanismus ausgestattet. Wir empfehlen, den Rauchwarnmelder mindestens einmal alle drei Monate manuell mithilfe der Prüffunktion zu testen. Der einsetzende laute Piepton bestätigt, dass der Rauchwarnmelder fehlerfrei funktioniert. Stellen Sie sicher, dass Sie sich aufgrund der Lautstärke des Alarms beim Testen immer eine Armeslänge vom Gerät entfernt befinden. Erzeugt der Rauchwarnmelder kein akustisches Signal, muss er sofort ersetzt werden!

Reinigen Sie den Rauchwarnmelder mindestens einmal im Monat von Schmutz, Staub oder Ablagerungen. Verwenden Sie einen Staubsauger mit einer weichen Bürste und saugen Sie alle Seiten und Abdeckungen des Rauchwarnmelders ab. Entfernen Sie nicht die obere Abdeckung des Rauchwarnmelders, um ihn innen zu reinigen. Versuchen Sie nicht, diesen Rauchwarnmelder zu reparieren. Zeigt der Rauchwarnmelder einen funktionellen Defekt, muss er ersetzt werden!

Fehlerbehebung: Fehlalarme werden oftmals durch Staub oder Dämpfe verursacht

Klicken Sie hier, um die Bedienungsanleitung der Rauchmelders herunterzuladen.

Funk-Heizkostenverteiler +

Alle wichtigen Werte sehen Sie in der Anzeige – ähnlich wie bei elektronischen Heizkostenverteilern. Das zusätzliche Funk-Plus: Der Ableser braucht Ihre Wohnung nicht zu betreten, Sie bleiben ungestört.

Klicken Sie hier, um die Bedienungsanleitung zu sehen

 

Farben und Lacke +

Farbe für Innenwände (Wohnraum und Schlafzimmer so wie Decken): 

Mipa Titan Volldecker
Art.-Nr.: 65118 0005

Farbe für Wände und Decke der Loggia:

Mipasan Silikonharzfarbe FE
Art.-Nr.: 65381 0005

Lack für Holz (Wohnungstür):

Alpina Weißlack für Möbeln und Türen
Weiß Extra Matt

Schwarz Matt Lack:

Cosmolac Premium Acryl Paint RAL 9005 Jet Black

 

Sicherungskasten +

Der Sicherungskasten befindet sich an der Wand der Spülmaschine und hat folgende Schalter (von links nach rechts):

0.- Hauptschalter
1.- Elektroherd
2.- Elektroherd
3.- Elektroherd
4.- Waschtrockner
5.- Licht
6.- Licht
7.- Durchlauferhitzer Küche

Es gibt einen separaten Schutzschalter für den Keller. Dieser befindet sich bei den Stromzählern. Der Stromzähler befindet sich im Keller (von den Treppen gesehen rechts, im ersten Raum rechts) Der Schlüssel hängt neben der Eingangstür links.. Er hat die Nummer: 27015. Aktueller Stromlieferant ist ÜZW Energie AG.

Müllentsorgung +

Bitte achten Sie auf die Mülltrennung. Das Abteil für den Restmüll befindet sich an der rechten Seite der Hausnummer 69 – neben den Garagen. Papiermüll können Sie in die dafür vorgesehenen Tonnen bei den Stellplätzen entsorgen.

Klicken Sie hier, um den Abfallkalender für 2023 herunterzuladen

Klicken Sie hier, um den Abfallkalender für weitere Jahre zu finden

Wertstoffhof / Altstoffsammelstelle Ergolding +

Adresse:
Sportplatzstraße 19
84030 Ergolding

Klicken Sie hier, um mehr über die Öffnungszeiten zu erfahren

Abfallarten:
CD's und DVD's ohne Hüllen
Glas
Alteisen
Sperrmüll
Elektrogeräte
Papier und Kartonagen
Grüngut
Folien
Mischkunststoffe
kleine Mengen Bauschutt
kleine Mengen Rigipsplatten, Glaswolle, Mineralwolle
Altkleider, Altschuhe
Leuchtstoffröhren (keine Glühbirnen = Restmülltonne)
Energiesparlampen
Trockenbatterien
Kfz – Batterien
Korken

Sanierung +

Die Wohnlage ist energetisch saniert. 

2002 Einbau einer Gas-Zentralheizung

2014 Energetische Sanierung:

  • Hydraulischer Abgleich der Heizun
  • Vollwärmeschutz der Außenfassade
  • Einbau neuer Kunststofffenster.
  • Einbau neuer Treppenhausfenster.
  • Erneuerung der Hauseingänge mit neuen Haustüren und Briefkastenanlage
  • Erneuerung des Flachdaches mit Vollwärmeschutz
  • Wärmedämmung der Kellerdecke

2019 Malern des Treppenhauses und der Treppengeländer 

2022 Sanierung der Wohnung

  • Erneuerung der Wasserleitungen
  • Erneuerung der elektrischen Leitungen
  • Neues Bad
  • Neue Fliesen
  • Neu verputzt und gestrichen
  • Neue Türen
  • Neue Küche
  • Neue Lampen
Gemeinde Ergolding +

Kontakt:
Markt Ergolding
Lindenstraße 25
84030 Ergolding
T: 0871 7603-0
M: info@ergolding.de
https://www.ergolding.de/

Notrufnummern +

Notarzt:        112
Polizei:         110
Feuerwehr:  116
Ärzlicher Bereitschftsdienst: 116 oder 117
Apotheken im  Notfalldienst finden Sie hier

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